Die Kosten der Hyperemesis gravidarum:
Hyperemesis gravidarum ist - wie jede Erkankung - mit Kosten für die betroffenen Familien verbunden:
- Gehaltseinbußen bei längerer Krankschreibung
- Gehaltseinbußen, wenn der Arbeitgeber aufgrund der langfristigen Krankheit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten (und leider machmal auch außerhalb dieser) von Kündigung oder Nicht-Beförderung Gebrauch macht oder das Klima so vergiftet ist, dass die Schwangere von sich aus kündigt.
- Einkommenseinbußen der Angehörigen, wenn diese Aufgaben der Kinderbetreuung und des Haushalts übernehmen
- Kosten für die verordnete medikamentöse Erstversorgung: hier handelt es sich zumeist um ein Medikament, deren Kosten trotz Verordnung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, da es sich um ein nicht verschreibungspflichtiges Medikamente handelt
- Manche Patientinnen werden von Ihren Ärzt*innen aufgefordert, ambulante Infusionen selber zu bezahlen mit der Begründung, dass diese die Budgetregleung der Mediziner sprengen würden
- Bestimmte Medikamente werden nur auf Privatrezept verordnet (was sich auf 30 € pro Tag belaufen kann).
Grund: insbesonders ein sehr effektives und sicheres Medikament, welches in den Leitlinien aufgeführt ist und vor allen in den USA bereits häufig bei Hyperemesis gravidarum verordnet wird hat einen eingeschränkten Indikationsbereich. Die Verordung erfolgt als off-lable-use. - Fahrtkosten (auch die der versorgenden Verwandtschaft)
- Kosten für die Haushaltsführung
- Betreuungskosten, wenn Kinder im Haushalt leben etc.
Es lohnt sich die Erfahrungen anderer Betroffener zu erfragen, zum Beispiel bezüglich der Möglichkeit der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen oder den Erfahrungen mit Beschäftigungsverbot statt Krankschreibung. Ich selber kann es leider momentan nicht leisten, hier kompetente und belastbare Auskünfte zu geben und verweise neben dem Selbsthilfeforum www.hyperemesis.de auf die entsprechenden Beratungsstellen.
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Beschwerden, die auf eine Hyperemesis gravidarum hinweisen könnten, gehört immer in die fachkundigen Hände eines Mediziners. Nur dieser kann die im Einzelfall notwendigen Untersuchungen durchführen und erkennen, ob es sich überhaupt um eine Hyperemesis gravidarum handelt. Nur der Fachmann kann die möglichen Risiken managen und die Behandlung verordnen. Falls Sie betroffen sind: Zögern Sie nicht zu lange und wenden Sie sich an eine Hebamme oder einen Arzt Ihres Vertrauens oder gegebenenfalls an die Notaufnahme des Krankenhauses.
letzte Bearbeitung am 11.12.12 durch Anne Hutter